Die Hundeschule Rodgau wurde 1994 gegründet.

Seit 12.Mai.2000 Erteilung der Erlaubnis nach § 11 des Tierschutzgesetzes über das Halten von Tieren/Hunden für andere.

Die gewerbsmäßige Anleitung der Tierhalter im Rahmen der Hundeausbildung ist seit dem 01.08.2014 nach § 11 Abs. 1 Nr. 8f Tierschutzgesetz erlaubnispflichtig geworden.

Die Erteilung der Erlaubnis nach § 11 Abs. 1 Nr. 8f Tierschutzgesetz für die gewerbsmäßige Anleitung der Ausbildung von Hunden durch den Tierhalter wurde mir am 24. April 2015 durch das Veterinäramt des Kreises Offenbach erteilt.

Ich kann inzwischen auf viele erfolgreiche Jahre zurückblicken und bin stolz darauf Ihnen meine Erfahrung zur Verfügung stellen zu können.

Ich mache aus Ihnen und Ihrem Hund ein glückliches Team.

In der Hundeschule Rodgau sind Sie und Ihr Hund, gleich welcher Rasse er angehört, willkommen!

Ich kann auf eine jahrelange gute Zusammenarbeit mit Behörden, Ämtern, Tierärzte- und Praxen, sowie Tierheimen und Tierschutzvereinen, zurückgreifen. 


Ich bilde weiter - Ihren Hund, Sie und mich selbst - Zu Ihrem Nutzen

In ständiger Fort- und Weiterbildung, in verschiedenen Seminaren & Vorträgen, bei unterschiedlichen Referenten, habe ich gelernt, mit modernen und effektiven Methoden zu arbeiten und auszubilden, um so das Zusammenspiel zwischen Mensch und Hund besser zu fördern.

Rufen Sie mich an (Festnetz 06106 - 79547  oder Mobil 0151 - 54 626 786) oder kontaktieren Sie mich unter meiner email Adresse (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!).

Lassen Sie mich an Ihrem Problem teilhaben und wir werden eine Lösung gemeinsam finden.

 

Es freut sich auf Sie und Ihre Vierbeiner.

Andrea Weyland
Mobile Hundeschule Rodgau

 

Sachkundeprüfung gem.§ 6 der "Gefahrenabwehrverordnung über das Halten und Führen von Hunden" vom 10.Mai 2002 mit meinem Hund Tobi (Fundhund-Dobermann) am 01.Juli 2002, erfolgreich abgelegt und bestanden. Hier erbrachte ich den Nachweis, dass ich über Kenntnisse und Fähigkeiten verfüge, einen Hund so zu halten und zu führen, dass von diesem keine gesteigerte Gefahr für Leben oder Gesundheit von Menschen oder Tieren ausging.

Auch mit meinem Hund Flatsh, einem Beauceron, habe ich diese Prüfung am 11.November 2013, nach § 6 der Gefahrenabwehrverordnung über das Führen und Halten von Hunden (HundeVO) vom 22.Januar 2003 (GVBI.I.s.54), geändert durch die zweite Verordnung zur Änderung der Gefahrenabwehrverordnung über das Halten und Führen von Hunden vom 15.Oktober 2010 (GVBI.S.328),  erfolgreich abgelegt.

Auch mit meinem Hund Lucky, einem Beauceron aus einem Tierheim in Frankreich, habe ich diese Prüfung am 20.Februar 2018, nach § 6 der Gefahrenabwehrverordnung über das Führen und Halten von Hunden (HundeVO) vom 22.Januar 2003 (GVBI.I.s54), geändert durch die zweite Verordnung zur Änderung der Gefahrenabwehrverordnung über das Halten und Führen von Hunden vom 15. Oktober 2010 (GVBI.S328), erfolgreich abgeleg