Allgemeine Geschäftsbedingung der Hundeschule Rodgau
Ergänzende Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen der Hundeschule Rodgau

1. Es können nur Hunde an den Übungsstunden teilnehmen, die über einen vollen und aktuellen Impfschutz verfügen. Bei Welpen dem Alter entsprechend.

2. Für jeden teilnehmenden Hund muss eine gültige Haftpflichtversicherung bestehen.

3. Der/die Teilnehmer/in haftet für die von sich und seinem/ihrem Hund verursachten Schäden. Dies gilt auch für mitgebrachte (Kunden)-hunde.

4. Die Hundeschule Rodgau, sowie ihre helfenden Trainer übernehmen keinerlei Haftung für Sach-, Personen- und/oder Vermögensschäden, die durch die Anwendung der gezeigten Übungen, sowie für Schäden/Verletzungen, die durch Teilnehmende Hunde, entstehen.

5. Jegliche Begleitpersonen sind durch den/die Teilnehmer/in von dem Haftungsausschluss in Kenntnis zu setzen.

6. Die Teilnahme oder Besuch der Trainings- und Beratungsstunden bzw. sonstiger Veranstaltungen der Hundeschule Rodgau erfolgt auf eigenes Risiko. Eltern haften für Ihre Kinder.

7. Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren können nur in Begleitung ihrer Erziehungsberechtigten einen Kurs belegen.

8. Die Hundeschule Rodgau behält sich das Recht vor, dass Kinder und Jugendliche nur teilnehmen können, wenn Sie körperlich und geistig in der Lage sind, einen Hund zu führen und zu halten, so dass von ihm keine Gefahr für Andere ausgeht.

9. Eine Trainingseinheit umfasst 45 Min.

10. Nach Abschluss der Unterrichtsvereinbarung ist der/die Teilnehmer/in zur Zahlung der vollen Kursgebühr verpflichtet, auch wenn er die Ausbildung vorzeitig beendet. Es sei denn, er hat für die vorzeitige Beendigung der Ausbildung einen wichtigen Grund. Ein Nachweis ist vom Teilnehmer unverzüglich zu erbringen. In diesem Fall erfolgt eine anteilige Erstattung der Kursgebühr. Bei nicht vollständig in Anspruch genommenen Ausbildungspaketen entfällt in diesem Fall der Sondernachlass gegenüber der jeweiligen Einzelstunde.

11. Die Kursgebühr ist für die gesamten vereinbarten Unterrichtsstunden, bar oder per Überweisung, ohne Abzug und im Voraus zu bezahlen, es sei denn, es werden andere Fristen vereinbart.

12. Die Unterrichtseinheiten sind innerhalb von 2 Monaten abzuarbeiten.

13. Bei Überschreitung der Frist entfallen alle noch auszustehenden Unterrichtseinheiten, es sei denn es werden andere Fristen vereinbart.

14. Der Termin des vereinbarten Unterrichts ist verbindlich und muss mindestens 24 Stunden vorher durch den/die Teilnehmer/in abgesagt werden. Erfolgt dies nicht oder später, wird die Unterrichtsstunde angerechnet.

15. Als Trainer behalte ich mir vor, in dringenden Fällen, Unterrichtsstunden abzusagen. In diesen Fällen wird der Unterricht selbstverständlich nachgeholt.

16. Als Trainer behalte ich mir vor, den Unterricht nach eigenem Ermessen abzubrechen. Die Unterrichtsgebühr wird in diesen Fällen anteilig zurück erstattet.

17. Bei Anfahrten über 20 km wird ein Kilometergeld in Höhe von 0,50 Euro pro gefahrenen Kilometer berechnet.

18. Die Unterrichtseinheiten für Fortgeschrittenen Kurse I und II entfallen, wenn der/die Teilnehmer/in, 4 Wochen an einem Stück, an den Unterrichtsstunden nicht teilgenommen hat. Gleich wie viele Stunden auf der 10er Karte noch offen sind.

19. Ferner behalte ich mir das Recht vor, wer länger als 4 Wochen nicht an den Unterrichtsstunden teilgenommen hat, in einer Einzelstunde mir erst anzusehen. Danach wird entschieden, in welche Gruppe der/die Teilnehmer/in wieder gehen kann.

20. Der/die Teilnehmer/in kann nicht verlangen, wieder in Ihre alte Gruppe gehen zu können, wenn man dem Unterricht länger als 4 Wochen ferngeblieben ist.

21. Des Weiteren verfällt die 10er Karte, wenn der/die Teilnehmer/in an den Stadt- und Waldunterrichtsstunden nicht teilnehmen und nur auf dem eingezäunten Gelände arbeiten möchte.

22. Hunde, welche zur Zucht eingesetzt werden (Deckrüden/Zuchthündin), können nicht an den freilaufenden Gruppen teilnehmen.

23. Eine Erfolgsgarantie kann nicht gegeben werden, da der Erfolg von jedem einzelnen Teilnehmer abhängig ist.

24. Bankverbindung: Sparkasse Dieburg, BLZ 508 526 51, Kto. 550 38 657, IBAN DE 50 5085 2651 0055 0386 57, Inh. Andrea Weyland.

25. Gerichtsstand ist Offenbach.

Ergänzende Geschäftsbedingungen (wie Seminare, Workshops, Vorträge, Kurse etc.)

1. Teilnahme

Die Teilnahme oder der Besuch an Seminare, Vorträge, Workshops bzw. sonstige Veranstaltungen erfolgt auf eigenes Risiko.

2. Veranstalter 

Als Vertragsveranstalter tritt die Hundeschule Rodgau, Andrea Weyland auf. Davon unberührt bleibt die Geltendmachung von Ansprüchen gegenüber Dritten, die an der Veranstaltung beteiligt sind un als seperate Anbieter auftreten, z.B. Gastronome, Hotelbetreiber.

3. Leistungserbringung

Der Umfang der Leistung ergibt sich aus der Beschreibung der jeweiligen Veranstaltung. Zusätzlich gelten die in der Anmeldebestätigungen gemachten Angaben. Aktuelle Veränderungen oder Erkenntnisse bezüglich der Veranstaltung können durch den Veranstalter in die Veranstaltung integriert werden und die Inhalte der Veranstaltung verändern. Der Teilnehmer erklärt hierzu sein ausdrückliches Einverständnis. Beanstandungen bezüglich der Veranstaltung sind unmittelbar nach bekannt werden durch den Teilnehmer an den Veranstalter zu melden.Erfolgt diese Meldung nicht unmittelbar, verfällt der Anspruch auf Geltendmachung.

4. Haftung

Die Haftung des Veranstalters beschränkt sich auf Schäden, die von diesem grob oder grob fahrlässig herbeigeführt werden. Der Veranstalter übernimmt keine Gewährleistung für die Richtigkeit der innerhalb der Veranstaltung vermittelten Kenntnisse, versichert jedoch, diese nach bestem Wissen und Gewissen zu vermittteln. Die Haftung wird ausgeschlossen für Schäden, die durch Dritte oder deren Hunde herbeigeführt werden. Die Teilnahme erfolgt auf eigene Verantwortung und in eigener Haftung. Der Teilnehmer haftet für die von sich und/oder seinem Hund verursachten Schäden.

5. Vertragsverhältnis

Das Vertragsverhältnis kommt durch schriftliche Anmeldung des Teilnehmers, als verbindliche Absichtserklärung und durch Bestätigung in Form einer Anmeldebestätigung durch den Veranstalter zustande, wodurch ein Vertragsverhältnis zustande kommt, welches der schriftlichen Form bedarf.

6. Fälligkeit und Zahlung der Veranstaltungsgebühr

Die Fälligkeit und Zahlungsform der Veranstaltungsgebühr ergibt sich aus der jeweiligen Teilnahmebestätigung.

7. Rücktritt

Der Veranstalter hat das Recht, ohne Einhaltung einer Frist vom Vertrag zurückzutreten, wenn Gründe höherer Gewalt dies erforderlich machen, wenn der Teilnehmer sich vertragswidrig verhält oder seine Anwesenheit Dritte gefährdet. Der Veranstalter hat weiterhin das Recht, vom Vertrag zurückzutreten, wenn die Veranstaltung aufgrund zu geringer Nachfrage nicht stattfindet oder wenn der oder die Referenten/in zum Veranstaltungstermin verhindert ist.

Der Teilnehmer kann zu jedem Zeitpunkt vor dem jeweiligen Veranstaltungstermin, in schriftlicher Form, von dem Vertrag zurücktreten. Für diesen Rücktritt werden nachfolgende Stornokosten fällig:

Nach schriftlicher Anmeldung erheben wir bei Rücktritt eine Bearbeitungsgebühr von 20,00 Euro

bis zu 8 Wochen vor dem jeweiligen Veranstaltungsbeginn: 30% der Veranstaltungsgebühr

bis zu 6 Wochen vor dem jeweiligen Veranstaltungsbeginn:40% der Veranstaltungsgebühr

bis zu 4 Wochen vor dem jeweiligen Veranstaltungsbeginn:50% der Veranstaltungsgebühr

ab 3 Wochen vor dem jeweiligen Veranstaltungsbeginn ist die volle Veranstaltungsgebühr fällig, es erfolgt keine Rückerstattung.

8. Unwirksamkeit

Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein so hat dies nicht zur Folge, dass der gesamte Vertrag unwirksam ist. Die unwirksame Bestimmung ist in eine wirksame umzudeuten, die der unwirksamen möglichst nahe kommt.

9. Gerichtsstand

Der Gerichtsstand ist Offenbach